0176 - 429 793 16    Lackkonzept Altrock    Inh.: Katja Altrock       Tackweg 39    47918 Tönisvorst
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen                       Stand: 01.06.2024
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung 6.1 - Vor Beginn aller durchzuführenden Arbeiten, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterschrieben werden. Dazu gehört die Auftragsbestätigung, ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug und diversen Hinweisen zum Inhalt des Fahrzeug und Risiken der durchzuführenden Arbeiten, Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters. 6.2 - Der Anbieter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten, wenn dieser Schadensansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend macht, die sich auf bereits vor Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen. 6.3 - Mit der Unterzeichnung der Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterschrift auch die AGB der Firma Lackkonzept Altrock und ggf. die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen und außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt. §7 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarung 7.1 - Die Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. 7.2 - Zahlungsbedingungen sind vom Anbieter in der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken und sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren. 7.3 - Bei vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung vom anbieter schriftlich festgehalten werden, da sie sonst nicht wirksam sind. §8 Preise/Pauschalpreise 8.1 - die Presie von Lackkonzept Altrock sind abhängig vom Zustand, Farbeffekt oder auch Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochensind, entsprechen Fahrzeugen mit normalen Verschmutzungsgrad und kleinsten Umfang an Schäden. 8.2 - Alle Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie Webseite des Anbieters, dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand oder Umfang des Schadens, stark von den Orientierungspreisen abweichen. 8.3 - Bei extremen Verschmutzungen,wie z.B.: Farben, Tierhaare, Nikotin, Flecken unter anderen bei denen mit chemiehaltigen Reinigungsmitteln erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig vom Pauschalpreis oder Sonderangeboten ist. Aufpreise müssen schriftlich im Auftragsformular festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung festgestellt werden, so muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Bei einer Auftragserteilung mit Mehrkosten reicht die telefonische Mitteilung des Anbieters. Ist der Kunde nicht einverstanden, werden diese Arbeiten abgebrochen und dem Auftraggeber wie in der Auftragsbestätigung festgehalten, voll berechnet. 8.4 - Die endgültigen Preise der vereinbarten Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung festgehalten bzw. vermerkt. §9 Fahrzeugüberführung 9.1 - Der Anbieter bietet einen Hol- + Bringservice als Dienstleistung des Auftraggebers an. Der Preis der Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. 9.2 - Die Abholung und Zustellung erfolgt ausschließlich vom Inhaber des Unternehmens. Bei Abholung ist ein Übernahmeprotokoll auszufüllen.Dieser beinhaltet Stammdaten des Fahrzeugnehmers und des Fahrzeuges, die durchzuführenden Leistungen, sowie Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten, siehe §6. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. 9.3. - Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung und endet mit dem Zeitpunkt der Übergabe. Die Zeitpunkte sind schriftlich festzuhalten und müssen vom Auftraggeber unterzeichnet werden. §10 Sonstiges 10. 1 - Erfüllungsort ist Tönisvorst 10.2 - Gerichtsstand ist Kempen 10.3 - Für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Anbieter gilt deutsches Recht.